Elektroschrott in den Müll schmeißen ist verboten. Elektroschrott sachgerecht entsorgen – das schreibt schon lange das Elektrogesetz „ElektroG“ vor. Es setzt eine EU-Richtlinie um, durch das bis 2019 immerhin 65 Prozent des Elektromülls recycelt werden soll. Denn in vielen alten Geräten stecken Stoffe, die wertvoll und/oder gefährlich sind. Nur im Rahmen einer sachgerechten Entsorgung können diese Inhaltsstoffe wiederverwendet, gefährliche und giftige Substanzen aus dem Elektroschrott isoliert und aufbereitet werden.